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Infos zur Mehrfachbefestigung mit VAM
Allgemeines
Kunststoffduebel duerfen i.d.R. lt. Zulassung nur als Mehrfachbefestigung
von nichttragenden Systemen verwendet werden, also Systeme, die
nur ihre Eigenlast tragen.
Die Kriterien bzw. die Spezifizierung von Mehrfachbefestigungen sind geregelt
in der EOTA Leitlinie ETAG 001und den entspr. Zulassungen des VAM.
Nach ETAG 001, Anhang 1 sind die Definitionen der Duebel fuer Mehrfachbefestigungen
auch noch abhaengig vom jeweiligen Mitgliedstaat der EU
(siehe unten).
Kriterien, Definition von VAM als Mehrfachbefestigung
Hauptkriterium nach ETAG 001, 2.6
"Bei der Verwendung von Duebeln fuer Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen,
dass im Falle von uebermaessigem Schlupf oder Versagen eines Duebels die Last auf
benachbarte Duebel uebertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den
Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezueglich des Grenzzustandes der
Gebrauchstauglichkeit und der Tragfaehigkeit abgewichen wird"
Dieser Sachverhalt kann durch die Einhaltung bestimmter Zusatzkriterien
entspr. der VAM-Zulassung umgangen werden (siehe Zusatzkeriterien).
Falls dies nicht moeglich ist, sind die statisch-konstruktiven Auswirkungen
auf alle Komponenten der VHF-UK zu untersuchen
(Strukturelemente, Verbindungen, Verankerungen.)
In den (c)ibhxws Webservices wird bei der Wahl eines Duebels fuer
Mehrfachbefestigungen eine Meldung in ROT ausgegeben, um den Nutzer
auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen.
Der Nutzer muss extern pruefen, ob die entspr. Kriterien eingehalten werden,
kann die Meldung ggf. abschalten, ein VAM fuer Einzelbefestigung waehlen oder
die erf. Nachweise fuer die Gesamtstruktur fuehren.
Zusatzkriterien fuer Mehrfachbefestigungen
Massgebend sind folgende Parameter:
- n1 = Anzahl von Befestigungsstellen, Ankerpunkte
- n2 = Anzahl Duebel pro Befestigungsstelle
- n3 = NEd,max Bemessungswert der Einwirkung
In den Zulassungen der VAM werden Grenzwerte fuer n1, n2 und n3
angegeben, die eine Mehrfachbefestigung spezifizieren und die entspr.
Duebel anwendbar machen:
n1 >= 4 n2 >= 1 n3 <= 4.5 kN oder
n1 >= 3 n2 >= 1 n3 <= 3.0 kN
Fuer VHF-UKs bedeutet dies z.B., dass 1-Feld-Straenge grundsaetzlich
mit VAM fuer Einzelbefestigungen zu verankern sind.
Liegt von einem EU-Mitgliedstaat keine Definition vor (z.B. in einer Zulassung),
koennen nach ETAG 001 folgende Grenzwerte verwendet werden:
n1 >= 4 n2 >= 1 n3 <= 3.0 kN oder
n1 >= 3 n2 >= 1 n3 <= 2.0 kN
Zusatzkriterien fuer ausgew. EU-Mietgliedstaaten nach ETAG 001, Anhang 1
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