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Infos zur Mehrfachbefestigung mit VAM

 

 


 

Allgemeines

 

Kunststoffduebel duerfen i.d.R. lt. Zulassung nur als Mehrfachbefestigung

von nichttragenden Systemen verwendet werden, also Systeme, die

nur ihre Eigenlast tragen.

Die Kriterien bzw. die Spezifizierung von Mehrfachbefestigungen sind geregelt

in der EOTA Leitlinie ETAG 001und den entspr. Zulassungen des VAM.

Nach ETAG 001, Anhang 1 sind die Definitionen der Duebel fuer Mehrfachbefestigungen

auch noch abhaengig vom jeweiligen Mitgliedstaat der EU

(siehe unten).

 


 

 

Kriterien, Definition von VAM als Mehrfachbefestigung

 


Hauptkriterium nach ETAG 001, 2.6

 

"Bei der Verwendung von Duebeln fuer Mehrfachbefestigungen wird davon ausgegangen,

dass im Falle von uebermaessigem Schlupf oder Versagen eines Duebels die Last auf

benachbarte Duebel uebertragen werden kann und hierbei nicht wesentlich von den

Anforderungen an das zu befestigende Bauteil bezueglich des Grenzzustandes der

Gebrauchstauglichkeit und der Tragfaehigkeit abgewichen wird"

 

Dieser Sachverhalt kann durch die Einhaltung bestimmter Zusatzkriterien

entspr. der VAM-Zulassung umgangen werden (siehe Zusatzkeriterien).

Falls dies nicht moeglich ist, sind die statisch-konstruktiven Auswirkungen

auf alle Komponenten der VHF-UK zu untersuchen

(Strukturelemente, Verbindungen, Verankerungen.)

 

In den (c)ibhxws Webservices wird bei der Wahl eines Duebels fuer

Mehrfachbefestigungen eine Meldung in ROT ausgegeben, um den Nutzer

auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen.

Der Nutzer muss extern pruefen, ob die entspr. Kriterien eingehalten werden,

kann die Meldung ggf. abschalten, ein VAM fuer Einzelbefestigung waehlen oder

die erf. Nachweise fuer die Gesamtstruktur fuehren.

 


 

Zusatzkriterien fuer Mehrfachbefestigungen

 

Massgebend sind folgende Parameter:

 

- n1 = Anzahl von Befestigungsstellen, Ankerpunkte

- n2 = Anzahl Duebel pro Befestigungsstelle

- n3 = NEd,max Bemessungswert der Einwirkung

 

In den Zulassungen der VAM werden Grenzwerte fuer n1, n2 und n3

angegeben, die eine Mehrfachbefestigung spezifizieren und die entspr.

Duebel anwendbar machen:

n1 >= 4    n2 >= 1    n3 <= 4.5 kN    oder

n1 >= 3    n2 >= 1    n3 <= 3.0 kN

 

Fuer VHF-UKs bedeutet dies z.B., dass 1-Feld-Straenge grundsaetzlich

mit VAM fuer Einzelbefestigungen zu verankern sind.

 

Liegt von einem EU-Mitgliedstaat keine Definition vor (z.B. in einer Zulassung),

koennen nach ETAG 001 folgende Grenzwerte verwendet werden:

n1 >= 4    n2 >= 1    n3 <= 3.0 kN    oder

n1 >= 3    n2 >= 1    n3 <= 2.0 kN

  

 


 

Zusatzkriterien fuer ausgew. EU-Mietgliedstaaten nach ETAG 001, Anhang 1

 

 

 

 


 

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